Neues Pflanzengesundheitssystem in der EU

Die Cfm Oskar Tropitzsch GmbH ist registrierter Unternehmer gemäß der neuen Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031. Nötig wurde diese Registrierung bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft aufgrund der gesetzlichen Änderungen rund um die Pflanzengesundheitsverordnung.

Die Cfm ist somit ermächtigt zur Einfuhr von PGZ (Pflanzengesundheitszeugnis)-pflichtigen Waren aus Drittländern und der Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in Nicht-EU-Staaten.

Welche Änderungen haben sich ergeben?

Seit dem 14.12.2019 gilt in der EU das neue Pflanzengesundheitssystem. Die bis dahin geltende Richtlinie der Kommission 2000/29/EG wurde abgelöst von der Kontrollverordnung (EU) 2017/625 und der Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031.

Die Verordnungen gelten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Veterinärkontrolle und Pflanzengesundheit und führen erstmals die unterschiedlichen Systeme in einer gemeinsamen Verordnung zusammen

Durch bessere Rückverfolgbarkeit und gemeinsame Kontrollstandards soll hier ein verbesserter Schutz der Europäischen Union vor Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen gewährleistet sein.

Als ein Unternehmen, das regelmäßig mit Pflanzenmaterial oder Pflanzenerzeugnisse über die EU-Grenzen hinaus handelt, hat sich die Cfm Oskar Tropitzsch GmbH gemäß der Pflanzengesundheitsverordnung registriert und wurde im amtlichen Unternehmerregister aufgenommen.

 

[Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft]

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